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Volkshochschule Brunsbüttel e.V.
 
Anmeldung
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Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmevoraussetzungen:
    1.1 An den Veranstaltungen der VHS Brunsbüttel kann jeder gemäß der Ausschreibung teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
    1.2 Soweit Zugangsvoraussetzungen beschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme und von den Teilnehmenden selbst zu prüfen.

  2. Anmeldung:
    2.1 Die Anmeldung zu allen neuen Veranstaltungen ist vor Beginn schriftlich an die VHS-Geschäftsstelle zu richten. Telefonische Reservierungen bleiben unverbindlich. Ein zweimaliger Eintrag in die Teilnehmerliste gilt als schriftliche Anmeldung. Die angegebenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen für die interne Verarbeitung freigegeben.
    2.2 Soweit keine andere Benachrichtigung erfolgt, gilt die Anmeldung als angenommen.
    2.3 Veranstaltungen mit "Tageskasse" können ohne Anmeldung besucht werden.

  3. Veranstaltungsangebot, -durchführung und Änderungen:
    3.1 Die VHS führt die Veranstaltungen gemäß der Ausschreibung durch, sofern keine andere Benachrichtigung erfolgt. Angemeldete Teilnehmende werden zum Kursbeginn erwartet.
    3.2 Die VHS behält sich Änderungen vor, sofern diese nicht das Lehrgangsziel betreffen. Der Wechsel von Dozenten ist keine entsprechende Veränderung.
    3.3 Die VHS behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Betrieb, die von der VHS nicht zu vertreten sind, die im Programm angekündigten Veranstaltungen abzusagen bzw. einzustellen.

  4. Durchführungsvoraussetzungen:
    4.1 Jede Veranstaltung braucht - sofern nicht anders angegeben - grundsätzlich mindestens 8 verbindlich angemeldete Teilnehmende, damit sie stattfinden bzw. weiterbestehen kann.
    4.2 Liegt die verbindliche Teilnehmerzahl 1 Person unter der Mindestteilnehmerzahl, kann die Veranstaltung nur stattfinden, wenn sich die Teilnehmenden bereiterklären, eine anteilige Umlage für den fehlenden Teilnehmer in Höhe der Mitgliedsgebühr zu zahlen.
    4.3 Über Ausnahmen, Auflösungen, Zusammenlegungen entscheidet die VHS.

  5. Rücktritt von der Anmeldung/Veranstaltung:
    5.1 Die VHS gewährt meist ein Rücktrittsrecht bis einen Tag vor dem zweiten Veranstaltungstermin (Probebesuch). Ein Rücktritt muß schriftlich in der VHS-Geschäftsstelle vorliegen. Ist die Rücktrittsfrist verstrichen, wird die volle Gebühr fällig.
    5.2 Für Tages-, Wochenend- und Wochenseminare gilt eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen vor Beginn (Ausnahme: Einzelveranstaltungen mit Tageskasse). Erfolgt ein Rücktritt später, wird zunächst die halbe Gebühr, bei Abmeldung innerhalb von 3 Tagen vor Beginn die volle Gebühr fällig.
    5.3 Für Bildungsurlaubsseminare und semesterübergreifende Lehrgänge gilt eine Rücktrittsfrist von 4 Wochen vor Beginn. Erfolgt ein Rücktritt später, wird zunächst die halbe Gebühr, bei Abmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Beginn die volle Gebühr fällig bzw. gem. Kündigungsregelung.
    5.4 Alle Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu einem Semester sind nicht kündbar nach Ablauf der Rücktrittsfrist. Studienfahrten/-reisen unterliegen besonderen Bedingungen gem. Vertrag.
    5.5 Ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt (=Abmeldung/Kündigung). Dozenten sind zur Entgegennahme von Rücktrittsmeldungen etc. nicht befugt.

  6. Ermäßigungen:
    6.1 Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Zivildienstleistende sowie Absolventen des freiwilligen Sozialdienstes zahlen gegen Nachweis die jeweilige Gebühr für VHS-Mitglieder.
    6.2 Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zahlen gegen Nachweis für max. 2 Veranstaltungen pro Semester 50% der Gebühr. Auf begründeten Antrag erfolgt Ermäßigung nach Maßgabe der VHS-Satzung.
    6.3 Alle Ermäßigungsanträge sind mit der Anmeldung - vor Kursbeginn - an die VHS zu richten.

  7. Zahlungen (in der Regel erhalten Sie bei Kursbeginn Überweisungsträger)/ Erstattungen:
    7.1 Die Teilnahmegebühr ist nach Veranstaltungsbeginn innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Veranstaltungsnummer und des Teilnehmernamens auf das Kt. 53002536 der Stadtsparkasse Brunsbüttel, BLZ 218 518 30 einzuzahlen bzw. bei Veranstaltungen mit "Tageskasse" vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen oder in bar zu entrichten.
    7.2 Wenn die VHS eine Veranstaltung auflösen muß, werden die Gebühren anteilig erstattet.

  8. Haftung / Hausordnung:
    8.1 Die VHS haftet nicht für Unfall, Schäden, Verlust oder Diebstahl usw. bei den Veranstaltungen.
    8.2 Materialien/Programme unterliegen dem Urheberschutz und dürfen sonst nicht genutzt werden.
    8.2 Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Teilnehmende haften für schuldhaft verursachte Schäden. Anordnungen durch Aushang sowie der VHS-Vertreter/Dozenten/Hausmeister ist Folge zu leisten. Innerhalb der Gebäude gilt Rauchverbot.

Bitte füllen Sie mindestens alle rot gekennzeichneten Felder aus und bestätigen Sie den Datenschutzhinweis.

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